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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

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Wir freuen uns, dass Sie sich für ein campermax.de Wohnmobilmiete interessieren und danken für Ihr Vertrauen.

1. Vertragspartner & Vertragsabschluss
1.1. Rechtmässige Eigentümerin der Website campermax.de und damit Ihr Vertragspartner ist die Reiseteam Ittigen AG, Talgut-Zentrum 25, 3063 Ittigen, Schweiz. Durch die hier beschriebenen Vertrags- und Reisebedingungen entstehen Obligationen zwischen Ihnen und der Reiseteam Ittigen AG.

1.2. Der Vertrag
Der Vertrag zwischen Ihnen und der Reiseteam Ittigen AG kommt mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und die Reiseteam Ittigen AG wirksam. Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein.

1.2. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen finden Anwendung auf allen durch die Reiseteam Ittigen AG oder deren Partner organisierten und von uns bestätigten Reisebestandteilen.

2. Leistungen
Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf unserer Webseite. Sonderwünsche Ihrerseits sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie durch die Reiseteam Ittigen AG schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Leistungen der Reiseteam Ittigen AG beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, ab dem Flughafen, bei Busreisen ab Einsteigeort und bei Schiffsreisen ab Einschiffungshafen. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selber besorgt.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Unsere Preise
Der von Ihnen zu bezahlende Reisepreis ergibt sich aus dem Angebot der Reiseteam Ittigen AG. Falls nicht speziell vermerkt, verstehen sich unsere Preise pro Person in Euro (EUR).

3.2. Zahlung
Anlässlich des Vertragsabschlusses ist eine Anzahlung von 30% des Arrangementpreises zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Abreise zu bezahlen. Sollten Sie sich für eines unserer preislich attraktiven Angebote mit besonderen Zahlungskonditionen entschieden haben, treten automatisch die damit verbundenen Zahlungsbedingungen in Kraft. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang des gesamten Rechnungsbetrages zugestellt. Eine nicht rechtzeitige Bezahlung berechtigt uns, unsere Leistungen zurückzuhalten.

3.3. Kurzfristige Buchungen
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 30 Tage vor Abreise, so ist zum Zeitpunkt des Erhalts der Rechnung der gesamte Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig.

3.4. Preisänderungen
Die von uns bestätigten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Festlegung gültigen Tarife. Wir behalten uns vor, die Preise anzupassen, falls sich Änderungen ergeben, für die wir nicht verantwortlich gemacht werden können, wie z. B. Flugtariferhöhungen, Treibstoffzuschläge, neue Taxen, Devisen- und Wechselkursänderungen, Preisanpassungen unserer Leistungsträger etc. Die Reiseteam Ittigen AG wird Preiserhöhungen bis spätestens 22 Tage vor Abreise bekannt geben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des gebuchten Reisepreises, so haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Die Reiseteam Ittigen AG wird Ihnen in diesem Fall den bereits bezahlten Reisepreis rückerstatten. Sie können stattdessen ein anderes durch uns offeriertes Reisearrangement buchen. Die Reiseteam Ittigen AG wird Ihnen bereits geleistete Zahlungen ohne Abzüge an den Preis des neuen Arrangements anrechnen. Die obengenannten Rechte stehen Ihnen auch zu, wenn eine Programmänderung bis 22 Tage vor Abreise Mehrkosten verursachen sollte, die einer Preiserhöhung im obigen Sinne gleichkommen.

3.5. Feiertage
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass für viele Angebote während lokalen Fest- & Feiertagen strengere Annullationsbedingungen gelten. Wir werden Ihnen diese auf Anfrage gerne mitteilen.

4. Umbuchung und Annullation
4.1. Mitteilung an die Reiseteam Ittigen AG
Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder die Reise absagen (annullieren), so müssen Sie uns dies persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind gleichzeitig zurückzugeben.

4.2. Bearbeitungsgebühr
Bei einer Änderung der Buchung, wie Namensänderung, der Benennung eines Ersatzreisenden, einer Änderung der Reisedaten innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches des Reiseprogramms, gebuchter Nebenleistungen, des Reiseziels oder des Ortes des Reisebeginns oder bei einer Reiseabsage (Annullierung) werden maximal EUR 80.-- pro Auftrag als Bearbeitungsgebühr der Reiseteam Ittigen AG erhoben (siehe Ziffer 4.3.). Bei Änderungen oder Umbuchungen, die ausserhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung sind, gelten die Annullierungsbedingungen unter Ziffer 4.3. Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allfällige Annullationskostenversicherung gedeckt.

4.3. Annullationskosten
Soweit bei der Programmausschreibung der Reiseteam Ittigen AG keine speziellen Annullationsvereinbarungen angegeben sind, werden bei Änderungen, Umbuchungen oder Annullierungen zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren der Reiseteam Ittigen AG die Annullierungskosten und Gebühren der von der Änderung betroffenen Leistungsträger erhoben. Die detaillierten Umbuchungs- und Annullationsbedingungen der einzelnen Leistungsträger finden Sie auf unserer Website www.campermax.de im Menüpunkt Unsere Partner (massgebend zur Berechnung des Annullierungs-, Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei uns; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächstfolgende Werktag als Eintreffungsdatum.)

4.3.1. Flugreisen
Zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren der Reiseteam Ittigen AG erheben wir alle von der entsprechenden Fluggesellschaft für die relevante Tarifart erhobenen Spesen und Gebühren. Nach Ausstellung der Flugtickets (ca. 25 Tage vor Abreise oder gemäss den Tarifbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft) werden bis 100% des Flugpreises verrechnet. Im übrigen gelten die Bedingungen der einzelnen Linienfluggesellschaften.

4.3.2. No Show auf Hin- und Rückflügen
Bei Nichterscheinen oder zu spätem Eintreffen zum Abflug wird dem Passagier 100% des Arrangementpreises verrechnet. Verpasst der Passagier den Rückflug, so entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Diese Regelung gilt auch bei allfälligen Flugplanänderungen. Die Passagiere sind deshalb verpflichtet, sich den Rückflug und die Flugzeiten spätestens 72 Stunden vor Abflug bei der entsprechenden Fluggesellschaft lokal rückbestätigen zu lassen.

4.3.3. Hotelreservationen
Zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren der Reiseteam Ittigen AG können, je nach Hotel, für Annullationen alle Nächte voll belastet werden. Umbuchungen und Annullierungen an Ort müssen direkt beim jeweiligen Vertragspartner gemacht werden, da sonst die Ansprüche auf Rückerstattung verfallen. Wir behalten uns vor, allfällige von uns nachzuweisende Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Hotelreservationen in Nationalparks sowie an lokalen Feiertagen können nicht annulliert werden, d. h. sie werden in jedem Falle mit 100 % belastet. Die genauen Umbuchungs- und Annullationsbedingungen der einzelnen Hotels erhalten Sie gerne auf Anfrage.

4.3.4. Eintrittskarten
Eintrittskarten für Kultur- und Sportveranstaltungen: Reservierte und bestätigte Eintrittskarten können nicht zurückgegeben oder umgebucht werden und werden in jedem Fall vollumfänglich verrechnet.

4.3.5 Fähren
Unterliegen besonderen Annullationsbestimmungen. Diese erhalten Sie gerne auf Anfrage.

4.3.6. Mietwagen
Neben den Bearbeitungsgebühren der Reiseteam Ittigen AG behalten wir uns vor, bei einer Annullation des Mietwagens sowie bei Nichterscheinen zur Übernahme, allfällige von uns nachzuweisende Kosten in Rechnung zu stellen. Müssen Sie aus irgendwelchen Gründen Ihren Wagen früher als vorgesehen zurückgeben, besteht leider kein Anspruch auf eine Teilrückerstattung.

4.3.7. Begleitete Busrundreisen
Zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren der Reiseteam Ittigen AG werden bei Änderungen und Annullation die entsprechenden Kosten und Gebühren des Leistungsträgers in Rechnung gestellt. Die detaillierten Umbuchungs- und Annullationsbedingungen der einzelnen Leistungsträger finden Sie auf unserer Website unter Bustouren im Menüpunkt Unsere Partner (massgebend zur Berechnung des Annullierungs-, Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei uns; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächstfolgende Werktag als Eintreffungsdatum).

4.3.8 Motorhomes
Zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren Reiseteam Ittigen AG werden bei Änderungen und Annullation die entsprechenden Kosten und Gebühren des Leistungsträgers in Rechnung gestellt. Die detaillierten Umbuchungs- und Annullationsbedingungen der einzelnen Leistungsträger finden Sie auf unserer Website im Menüpunkt Unsere Partner unter (massgebend zur Berechnung des Annullierungs-, Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei uns; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächstfolgende Werktag als Eintreffungsdatum).

4.4. Obligatorische Annullationskosten Versicherung
Der Abschluss einer Annullationskostenversicherung ist obligatorisch. Oft sind diese bereits in bestehenden Versicherungen eingeschlossen (TCS- oder ACS-Schutzbrief). Gerne offerieren wir Ihnen ein speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Versicherungslösung für die geplante Reise.

Hinweis: Prüfen Sie Ihre persönliche Versicherungsdeckung, da Ärzte- und Spitalaufenthalte im Ausland oft sehr teuer sind.

4.5. Ersatzperson
Können Sie Ihre Reise nicht antreten, können Sie eine Ersatzperson an Ihrer Stelle benennen. Diese Ersatzperson muss sich jedoch bereit erklären, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen anzutreten, die Sie mit uns vereinbart haben. Sie hat ausserdem den speziellen Reiseerfordernissen zu genügen, und es dürfen ihrer Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen und dergleichen keine Umbuchung oder eine solche nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgenommen werden. Die Bearbeitungsgebühren und allfällig entstehende Mehrkosten sind durch Sie und die Ersatzperson zu übernehmen. Sie und die Ersatzperson haften solidarisch für die Zahlung des Preises und die sich erhebenden Mehrkosten. Benennen Sie die Ersatzperson zu spät oder ist ihr aus einem der obengenannten Gründe die Teilnahme an der Reise nicht möglich, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.3.).

5. Programmänderungen
5.1. Die Reiseteam Ittigen AG behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Wir sind bemüht, Sie so früh wie möglich über solche Änderungen zu informieren und Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.

5.2. Höhere Gewalt und Streiks
Falls eine Reise wegen Ereignissen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördlichen Massnahmen oder Streiks aus der Sicht der Reiseteam Ittigen AG nicht begonnen werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss ist die Reiseteam Ittigen AG befugt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die von der Reiseteam Ittigen AG bereits gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

6. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen die Reiseteam Ittigen AG den Preis für das Reisearrangement nicht rückerstatten. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen, unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr (maximal EUR 80.-- - Ziffer 4.2.), zurückbezahlt, sofern sie der Reiseteam Ittigen AG nicht belastet werden. In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die Reiseleitung, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger behilflich sein.

7. Beanstandungen
7.1. Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei der Reiseleitung oder dem örtlichen Leistungsträger (Hotel, Autovermietung usw.) unverzüglich, d.h. möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen.

7.2. Die Reiseleitung oder der örtliche Leistungsträger wird bemüht sein, innert 48 Stunden Abhilfe zu leisten. Wird innert der 48 Stunden keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung oder dem örtlichen Leistungsträger schriftlich festhalten. Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und dergleichen anzuerkennen.

7.3. Sofern innert 48 Stunden keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg ersetzt.

7.4. Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber der Reiseteam Ittigen AG geltend machen wollen, müssen Sie uns Ihre Beanstandung innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung oder des örtlichen Leistungsträgers beizulegen.

7.5. Sollten Sie die Mängel oder den Schaden nicht nach Ziffer 7.1. und 7.2 anzeigen, so verlieren und verwirken Sie die Rechte auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben.

8. Haftung der Reiseteam Ittigen AG
8.1. Allgemeines
Die Reiseteam Ittigen AG vergütet Ihnen bei nachweislichen Minderleistungen die Differenz zum Wert der vereinbarten Leistungen, soweit es der Reiseleitung oder dem örtlichen Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen, und uns an der Minderleistung ein Verschulden trifft. Diese Haftung beschränkt sich auf höchstens den zweifachen Reisepreis und den unmittelbaren Schaden (siehe Ziffer 8.6.).

8.2. Ausflüge und Aktivitäten
Bei allen Ausflügen und Aktivprogrammen (Riverrafting, Reiten, Kanutouren, etc.) sind die Teilnehmer verpflichtet, vor Ort eine Erklärung zur Haftungsfreistellung zu unterschreiben, da die Teilnahme auf eigenes Risiko erfolgt und zum Teil gewisse körperliche Voraussetzungen erfordert. Die Veranstalter vor Ort tun alles, grösstmögliche Sicherheit zu gewährleisten und alle Risiken möglichst gering zu halten. Erkundigen Sie sich in jedem Fall vor Abreise bei Ihrer Kranken- oder Unfallversicherung über Ihre Versicherungsdeckung.

8.3. Haftungsbeschränkungen
Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so gelten diese Beschränkungen zu Gunsten der Reiseteam Ittigen AG. Insoweit haftet die Reiseteam Ittigen AG nur im Rahmen dieser internationalen Abkommen oder nationalen Gesetze.

8.4. Haftungsausschlüsse
Die Reiseteam Ittigen AG haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages (dazu gehören auch Verspätungen usw.) auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise.
b) auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist.
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches die Reiseteam Ittigen AG, der Vermittler oder der Leistungsträger
trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

8.5. Personenschäden
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw. während der Reise übernimmt die Reiseteam Ittigen AG die Haftung nur, sofern diese Schäden von die Reiseteam Ittigen AG oder einem von uns beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht worden sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen und nationale Gesetze (siehe Ziffer 8.3.).

8.6. Sach- und Vermögensschäden
Bei Sach- und Vermögensschäden, die während einer Reise mit der Reiseteam Ittigen AG entstehen, übernehmen wir die Haftung, falls uns oder einem von uns beauftragten Unternehmen ein Verschulden zur Last fällt. Die Haftung bleibt jedoch auf höchstens den zweifachen Reisepreis und den unmittelbaren Schaden beschränkt. Vorbehalten bleiben allenfalls tiefere Haftungslimiten, die sich aus internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen ergeben (siehe Ziffer 8.3.).

8.7. Veranstaltungen während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können am Ferienziel örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleistungen). Die Reiseteam Ittigen AG ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle.

8.8. Versicherung
Wir empfehlen Ihnen zur Deckung der Reiserisiken den Abschluss einer Reiseversicherung (Rückreisekosten, Reisegepäck, Unfall usw.), sofern Sie entsprechende Versicherungen nicht bereits mit genügendem Deckungsumfang abgeschlossen haben.

8.9. Sicherstellung und Beitrag
Die Reiseteam Ittigen AG ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer gebuchten Pauschalreise einbezahlten Beträge. Detailliert Auskunft gibt Ihnen die Broschüre «Garantiert hin und zurück», die Sie bei uns oder direkt bei der Reisegarantie erhalten.

9. Visa- und Einreiseformalitäten
Die Reiseteilnehmer sind für die notwendigen Reisedokumente selber verantwortlich. Kann ein Passagier mangels der den Bestimmungen entsprechenden Reisedokumenten (z.B. gültiges Visum etc.) nicht befördert werden, verfällt der Anspruch auf eine Beförderung. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf irgendwelche Rückerstattung.

10. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und der Reiseteam Ittigen AG eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse des Ombudsmannes lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach 383, 8034 Zürich, Schweiz.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der der Reiseteam Ittigen AG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Klagen gegen die Reiseteam Ittigen AG ist Bern, Schweiz.

gültig ab September 2011 - Änderung bleiben vorbehalten.

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